Steinitzer Treppen
Aussichtsturm auf den Tagebau in Steinitz
Pulverbeschichtung
Unsere eigene Pulverbeschichtungsanlage
Turnhallenfassade
Fassade einer Turnhalle
Leipziger Buchbinderei
Balkone, Treppen und Fassade erbaut in den renovierten Wohnung der alten Leipziger Buchbinderei

der Firma Metall-Form-Technik GmbH

Stand: August 2017                            

  1. Allgemeines

Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Besteller in seinem Bestellschreiben andere Bedingungen vorschreibt. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Durch Erteilung des Auftrags werden sie anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. 

  1. Unterlagen

An allen mit den Angeboten versandten Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

  1. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

Die Preise verstehen sich ab Werk (d.h. ab unserem Firmensitz in Kolkwitz), ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung und zuzüglich der Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden gesetzlichen Höhe.
Die fracht- und spesenfreie Anlieferung der zu bearbeitenden Gegenstände durch den Besteller setzen wir voraus.  

Die genannten Preise beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw. Im Falle einer Änderung dieser Kostenbasis bis zum Zeitpunkt der Lieferung können die Preise von uns in einem angemessenen Verhältnis angepasst werden. Sind Festpreise vereinbart, wird über eine angemessene Preisänderung verhandelt. Kann darüber keine Einigung erzielt werden, ist jede Seite zum Rücktritt berechtigt.

Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw., auch Kalkulations- und  Schreibfehler binden uns nicht.

  1. Liefer- und Leistungszeit

Lieferbedingung: Selbstabholung durch den Besteller in unserem Firmensitz in Kolkwitz.

Wenn eine Auslieferung erfolgen soll, dann muss dies gesondert im Vertrag vereinbart werden. Unsere Lieferungen erfolgen unfrei und auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Firmensitz in Kolkwitz. Von uns verauslagte Transport- und Transportnebenkosten werden in Rechnung gestellt.

Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden (fix).

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Besteller ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf unserer groben Fahrlässigkeit.

  1. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
Die Zahlung mit Schecks oder Wechseln wird nicht akzeptiert.

Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn er seine Zahlungen einstellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder durch uns anerkannt sind.

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Lieferdatum.

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel und nicht offensichtliche Falschlieferungen sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Lieferung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Werden an den Waren, ohne unsere schriftliche Zustimmung, Änderungen oder Nachbesserungen durch den Besteller oder von Dritten vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung.

Ist die Mängelrüge begründet und fristgerecht vorgebracht, werden die Mängel von uns durch kostenlose Nacherfüllung behoben. Hierzu ist eine angemessene Frist zu gewähren. Sofern wir die Kosten der Hin- und Rückfracht tragen, bestimmen wir die Art der Verpackung und den Transport. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl oder sind für den Besteller weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung in einer zu vereinbarenden Höhe mindern.

Kosten, die durch eine ungerechtfertigte Beanstandung entstehen, trägt der Besteller.

Eine Haftung für eine gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen.

Für die Beschichtung auf Edelstahl kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Bei verzinkter Ware wird aufgrund des von uns nicht beeinflussbaren Untergrundes die Gewährleistung abgelehnt, insbesondere Ausgasung, Haftungsstörungen und raue Oberfläche können nicht als Reklamation anerkannt werden. Zunderschichten sind kein optimaler Haftgrund und sind durch den Besteller durch geeignete Maßnahmen zu entfernen. Eine Hinweispflicht unsererseits besteht nicht. Die Verarbeitung erfolgt laut Angebot, wir haben keine Möglichkeit zur Auswahl der zur Verfügung gestellten Materialien.

Bei Anlieferung von schlechtem oder vorkorrodiertem Material kann ebenfalls keine Gewährleistung übernommen werden. Für etwaigen, bei der Bearbeitung entstandenen Ausschuss durch Formveränderung, Risse oder ähnliches, sowie für eventuelle Beeinträchtigungen der Maß- oder Passgenauigkeit beweglicher Teile, kann keine Gewährleistung übernommen werden. Hieraus begründen sich keine Ersatzansprüche.
Bei geschlossenen Bauteilen sichert der Besteller das Vorhandensein einer Entlüftungsbohrung zu.

Für die Lichtbeständigkeit von Farbtönen wird keine Gewährleistung übernommen. Es können lediglich die Lichtechtheitswerte der Farbwerke angegeben werden, die bei Einhaltung aller notwendigen Bedingungen erzielt werden. Geringe Farbabweichungen, auch bei Eigentönungen, sind zulässig und mindern nicht die Gebrauchstauglichkeit der Waren.

Für die visuelle Beurteilung der beschichteten Flächen orientieren wir uns an den Beurteilungskriterien und Anforderungen aus dem QIB Merkblatt 3-1 „Visuelle Beurteilung organisch beschichteter, dekorativer Oberflächen“.

Angaben bzw. Bezeichnungen über gewünschte Bearbeitungsart und Farbgebung unterliegen der Verantwortlichkeit des Bestellers.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.

  1. Eigentumsvorbehalt

Der Besteller erkennt an, dass wir durch die vorgenommene Bearbeitung der Waren des Bestellers gemäß § 950 Abs. 1 BGB deren Eigentümer werden. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Werklohnes sowie aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller hat die Kosten für die Beseitigung der Zwangsmaßnahme zu tragen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

  1. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung einer sonstigen Pflicht im Sinne des § 241Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 311 Abs. 1-3 BGB und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Die Haftung begrenzt sich auf den Auftragswert.  

Weitergehender Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund entstanden, ist ausgeschlossen.

  1. Pflegehinweis

Die beste Methode zur Reinigung von pulverbeschichteten Produkten ist das regelmäßige Abwischen der Beschichtung mit einer Lösung aus warmen Wasser und einem milden, nicht scheuernden, PH-neutralen Reiniger.

Unter keinen Umständen dürfen scharfe Reiniger oder Lösungen mit den folgenden Inhaltsstoffen eingesetzt werden:

  • Chlorierte Kohlenwasserstoffe
  • Ester
  • Ketone
  • Scheuermittel oder –polituren

Vor chemischen Reinigern, abrasivem Strahlen u.ä. sind alle Elemente mit Pulverbeschichtung vollflächig zu schützen. Es ist ausschließlich schwaches, für Verwendung auf Pulverbeschichtungen zugelassenes Klebeband zu verwenden. Dieses Klebeband ist so bald wie möglich, spätestens jedoch nach sechs Monaten zu entfernen. Zur Entfernung von Resten keinen Kratzer, Schmirgelpapier o.ä. verwenden.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für Lieferung oder Zahlung ist Kolkwitz.

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Cottbus.

Für unsere Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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